Der Wochenend-Papa für den Zoo stirbt aus

Berlin · Analyse Urteil beflügelt Debatte um abwechselnde Betreuung nach einer Scheidung.

Leben Scheidungskinder künftig aus dem Koffer? Wird das Wechselmodell zur Regel, bei dem getrennt lebende Eltern ihre Sprösslinge wochenweise oder in einem anderen Rhythmus abwechselnd zu sich holen? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs lebt die Debatte darüber wieder auf. Zu Recht. Denn das Wechselmodell erlaubt beiden Eltern, mit den Kindern wirklich Alltag zu leben. Natürlich geht das längst nicht immer. Vater und Mutter dürfen nicht zu weit auseinander wohnen, es ist auch nicht billig. Schließlich braucht man zwei Kinderzimmer. Väter, die denken, sich so Unterhaltszahlungen ersparen zu können, erliegen einer Milchmädchenrechnung.

Der Bundesgerichtshof hatte Anfang der Woche einen Grundsatzbeschluss gefällt, wonach ein klagender Vater auch gegen den Willen der Mutter Anspruch darauf haben könnte, seinen Sohn im Wochenwechsel bei sich zu haben. Der Fall wurde mit einigen Vorgaben an die untere Instanz zurückgegeben. So schränkten die Richter ein, die Eltern müssten eine Bereitschaft zur Verständigung haben, auch müssten die Kinder angehört werden, denn es gehe um das Kindeswohl.

Bisher leben aufgrund freiwilliger Vereinbarungen der Eltern von den 130 000 Kindern aus den jährlich 160 000 Ehescheidungen in Deutschland nur vier Prozent in einem Wechselmodell. Im Streitfall hat nach der Rechtslage die Mutter bessere Chancen, das überwiegende Umgangsrecht zu bekommen, der Vater darf seine Kinder dann nur alle zwei Wochen an den Wochenenden sehen. Das ist die Regel. Weil aber das Wechselmodell vor allem in Städten in Mode gekommen ist, gibt es seit längerem eine Debatte um eine Rechtsänderung, die nun Fahrt aufnimmt. Denn immer mehr Väter wollen auch nach der Scheidung Verantwortung für die Familie übernehmen. Der Wochenend-Papa für den Zoobesuch stirbt langsam aus.

In Skandinavien kann das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils von Gerichten verordnet werden, in Frankreich und weiteren Ländern ist es ähnlich. Das führt dazu, dass woanders viel mehr Kinder auf diese Weise betreut werden, bis zu einem Drittel. Hierzulande gibt es dagegen eine irrationale Ablehnung. Es heißt, dem Kind fehle das Zuhause. Aber auch zwei Zuhause können Geborgenheit bieten. Die derzeitige Rechtslage gibt der Mutter letztlich noch immer Vorrang beim Umgang. Manchmal wird das dazu genutzt, um dem Vater das Kind aus Rache zu entziehen. Wenn zuvor in der Ehe Gleichberechtigung tatsächlich gelebt wurde und der Vater viel Zeit in die Kinderbetreuung gesteckt hat, ist die Berufung auf ein angeblich natürliches Mütterrecht im Fall der Trennung besonders grotesk.

Im Justizministerium gibt es jetzt Überlegungen, auch in Deutschland eine Klarstellung vorzunehmen. Allerdings will man eine umfangreiche Studie über die Auswirkungen der verschiedenen Betreuungsmodelle abwarten, die Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vor zwei Jahren in Auftrag gegeben hatte. Sie soll Anfang kommenden Jahres vorliegen. Auch Schwesig steht dem Wechselmodell wohl offen gegenüber. Das Thema, heißt es im Ministerium, sei insgesamt aber "hochemotional".

Bei einer rechtlichen Gleichstellung des Wechselmodells müssten auch andere Gesetze angepasst werden. So sieht das Melderecht bisher vor, dass es nur eine Adresse gibt, es bekommt auch nur ein Elternteil das Kindergeld überwiesen. Vor allem müsste das Unterhaltsrecht neu geregelt werden - einer der wichtigsten Gründe für die Heftigkeit der Debatte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort