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Lokalausgabe AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Abonnement

(Veröffentlicht am 25.05.2011)

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für die Tageszeitung Saarbrücker Zeitung

§ 1 Der Abonnement-Vertrag über den regelmäßigen Bezug der Tageszeitung Saarbrücker Zeitung kommt nach schriftlicher, telefonischer oder elektronischer Bestellung durch schriftliche Bestätigung des Verlages oder mit Beginn der Zeitungslieferung zustande. Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf, im Übrigen durch Kündigung. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Vertragspartner des Abonnenten ist die

Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, Gutenbergstraße 11-23, 66103 Saarbrücken

§ 2 Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (drei Arbeitstage vor Lieferbeginn) beim Verlag eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme. Die Belieferung erfolgt innerhalb des Verbreitungsgebietes des Verlages (Saarland) im Regelfall durch Zeitungszusteller. Auf Kundenwunsch, an mit Zustellern schwer erreichbaren Orten und außerhalb des Verbreitungsgebietes des Verlages erfolgt die Belieferung durch die Post.

§ 3 Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, wird der Abonnement-Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden, jedoch nicht vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit. Die Kündigung muss dem Verlag mindestens sechs Wochen vor Quartalsende vorliegen. Ausdrücklich befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit.

§ 4 Der Abonnementpreis ist generell im Voraus fällig und per Bankeinzug oder durch Überweisung nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Es gilt jeweils der im Impressum der Tageszeitung Saarbrücker Zeitung veröffentlichte Bezugspreis. Bezugspreisänderungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der Tageszeitung Saarbrücker Zeitung oder im Internet unter www.saarbruecker-zeitung.de bekannt gegeben. Ein vorausbezahlter Abonnementspreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und wird nicht erhöht. Kommt der Abonnent mit der Zahlung des Abonnementspreises in Verzug, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung einzustellen.

§ 5 Der vergünstigte Preis für Studierende kann nur gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung gewährt werden. Ein entsprechender Nachweis ist zu Beginn des Abonnements und anschließend zu jedem neuen Semester unaufgefordert zuzusenden. Erfolgt dies nicht, wird der jeweils gültige Normalpreis für ein Abonnement berechnet.

§ 6 Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Haftung des Verlages bei Nichtlieferung beschränkt sich auf die Verpflichtung zur Nachlieferung des Zeitungsexemplars. Bei Nichterscheinen der Zeitung infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadenersatz oder Minderung des Bezugspreises. Für Zeitungen, die im Postbezug außerhalb des Verbreitungsgebietes verspätet zugestellt werden oder ausbleiben, kann kein Ersatz geleistet werden. Die Haftung des Verlages für Schäden in Verbindung mit der Auslieferung der Zeitung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 7 Im Rahmen des Urlaubs-Service ist es auf Wunsch des Abonnenten möglich, befristet Nachsendungen oder Umleitungen der Lieferung an Dritte Empfänger zu beauftragen oder die Lieferung für den Zeitraum der Abwesenheit anonym zu spenden. Der Abonnementvertrag über den regelmäßigen Bezug der Tageszeitung bleibt von der zeitweisen Änderung der Lieferadresse unberührt. Aussetzungen des Vertrages sind nicht möglich.

§ 8 Bei Nachsendungen an Adressen innerhalb des Verbreitungsgebietes (Saarland), die per Zusteller geliefert werden können, fallen keine weiteren Kosten an. Bei Reisenachsendungen per Post werden innerhalb Deutschlands keine Gebühren berechnet. Gebühren fallen lediglich für Auslandsendungen an.

§ 9 Die zur Erfüllung des Vertrages erhobenen Daten des Abonnenten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt und soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig in EDV-Systemen gespeichert und verarbeitet.

§ 10 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, Gutenbergstraße 11-23, 66103 Saarbrücken

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, zusätzliche Geschäftsbedingungen

Erfüllungsort ist Saarbrücken. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, Gutenbergstraße 11-23, 66103 Saarbrücken
Amstgericht Saarbrücken Ust-Ident.-Nr. DE 138112873, Stand : 1. März 2011 HRB 4032

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